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Klasse B96 ( Anhänger)

Info

Bei Anhängerkombinationen wo die Klasse B nicht ausreicht, um den Anhänger zu führen, wird nicht unbedingt die Fahrerlaubnis Klasse BE benötigt. Je nach Kombination des Zuges ist es evtl. ausreichend nur die Fahrerschulung B96 zu erwerben um den Anhänger ziehen zu dürfen.

  • Mindestalter 17/ 18 Jahre
  • Vorbesitz von Klasse B erforderlich

Was darf ich damit fahren

Fahrzeugkombinationen bestehend aus:

  • einem KFZ der Klasse B
  • und einem Anhänger mit einer zGM über 750 kg, dann darf die zGM des Zuges mehr als 3,5 to zGM aber nicht mehr als 4,25 to zGM betragen.

Schulung

Die Schulung erfolgt in der Fahrschule und besteht aus folgenden Teilen:

  • Theoretische Schulung mind. 2,5 Std. a 60 min. (=150 min.)
  • Praktischer Übungsstoff mind. 3,5 Std. a 60 min. (=210 min.)
  • Fahrpraktische Übungen mind. 60 min.

Die Gesamtdauer der Schulung beträgt also mindestens 7 Stunden a 60 min.

Prüfung

Es muss keine Prüfung abgelegt werden. Der Bewerber erhält von der Fahrschule eine Teilnahmebescheinigung und diese muss dann zur Eintragung der Schlüsselzahl 96 der Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt werden.