Klasse A1 (ab 16 Jahren)
Info
- Leichtkrafträder bis 125 ccm Hubraum und max. 11 KW / 15 PS Leistung
- und einem Verhältnis Leistung/ Leergewicht von max. 0,1 KW/ kg
- und Dreirädrige Kraftfahrzeuge (Trikes) mit mehr als 50ccm Hubraum oder bbH über 45 km/h aber Leistung max. 11 KW / 15 PS
- Mindestalter 16 Jahre
- Einschluss der Klasse AM
Fahrzeuge
KTM 125 Duke
(Klasse A1 Leichtkraftrad)
- Leistung: 15 PS
- V/max.: 115 Km/h
- niedrige Sitzposition
Theorie
(Eine Unterrichtsstunde entspricht jeweils 90 Minuten)
Theoretische Ausbildung
Bei Ersterwerb einer Fahrerlaubnis:
- 12 x Grundunterrichte
- 4 x Zusatzunterrichte Klasse A1
Bei Erweiterung einer Fahrerlaubnis:
- 6 x Grundunterrichte
- 4 x Zusatzunterrichte Klasse A1
Praxis
Praktische Ausbildung
- Grundausbildung (Fahrstundenzahl unterschiedlich, je nach persönlicher Begabung, zu vermittelnde Inhalte nach Fahrs.-Ausb.O)
- 12 x Sonderfahrten (5 x Überland, 4 x Autobahn und 3 x Nachtfahrt)
- Reifestufe (Fahrstunden zur Vertiefung / selbständigem Führen und zur Erlangung der Prüfungsreife)
Prüfung
Theoretische Prüfung
kann abgelegt werden:
- wenn der Prüfautrag vorliegt
- wenn die erforderlichen Theorie-Unterrichte gemacht wurden
- frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters
Praktische Prüfung
kann abgelegt werden:
- wenn die theoretische Prüfung bestanden ist!
- frühestens 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters
Prüfungsdauer: 70 min. (davon mind. 30 min. reine Fahrzeit)
Wichtig! Zur jeweiligen Prüfung muss ein gültiger Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden, sonst wird man nicht zur Prüfung zugelassen!