Klasse AM (ab 15 Jahren)
Info
Zweirädrige Kleinkrafträder bis 50 ccm Hubraum und bbH max. 45 km/h
Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis 50 ccm Hubraum ,bbH max. 45 km/h und Nenn/ Nutzleistung von max. 4 KW ( bei vierrädrigen KFZ Leermasse max. 350 kg)
Mindestalter 15 Jahre
Einschluß keiner anderen Klasse
Fahrzeuge
Peugeot Speedfighter 3
(Klasse M 50er Kleinkraftrad)
- Hubraum: 50 ccm
- V/max.: 45 Km/h
- Elektro/ Kickstarter
Theorie
(Eine Unterrichtsstunde entspricht jeweils 90 Minuten)
Theoretische Ausbildung
Bei Ersterwerb einer Fahrerlaubnis:
- 12 x Grundunterrichte
- 2 x Zusatzunterrichte für Klasse AM
Praxis
Praktische Ausbildung
Eine praktische Ausbildung ist gesetzl. vorgeschrieben. Die Ausbildungsinhalte richten sich nach der Fahrsch.Ausb.-O.
Die Anzahl der erforderlichen Stunden ist je nach persönlicher Begabung unterschiedlich.
Prüfung
Theoretische Prüfung
kann abgelegt werden:
- wenn der Prüfauftrag vorliegt
- wenn die erforderlichen Theorie-Unterrichte gemacht wurden
- frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters
Praktische Prüfung
kann abgelegt werden:
- wenn die theoretische Prüfung bestanden ist!
- frühestens 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters
Prüfungsdauer: 55 Min. (davon mind. 30 min. reine Fahrzeit)
Wichtig! Zur jeweiligen Prüfung muss ein gültiger Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden, sonst wird man nicht zur Prüfung zugelassen