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Info

  • Land- oder forstwirtschaftlich genutzte Zugmaschinen bis 40 km/h bbH, werden Anhänger mitgeführt beträgt die Höchstgeschwindigkeit 25 km/h.
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25 km/h bbH.
  • Mindestalter 16 Jahre
  • Einschluß keiner anderen Klasse

Keine praktische Ausbildung und Prüfung! Es muss nur eine theoretische Prüfung abgelegt werden!

Theorie

(Eine Unterrichtsstunde entspricht jeweils 90 Minuten)

Theoretische Ausbildung

Bei Ersterwerb einer Fahrerlaubnis:

  • 12 x Grundunterrichte
  • 2 x Zusatzunterrichte Klasse L

Bei Erweiterung einer Fahrerlaubnis:

  • 6 x Grundunterrichte
  • 2 x Zusatzunterrichte Klasse L

Prüfung

Theoretische Prüfung

kann abgelegt werden:

  • wenn der Prüfauftrag vorliegt
  • wenn die erforderlichen Theorie-Unterrichte absolviert wurden
  • frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters

Wichtig! Zur jeweiligen Prüfung muss ein gültiger Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden, sonst wird man nicht zur Prüfung zugelassen!