Info
- Land- oder forstwirtschaftlich genutzte Zugmaschinen bis 40 km/h bbH, werden Anhänger mitgeführt beträgt die Höchstgeschwindigkeit 25 km/h.
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25 km/h bbH.
- Mindestalter 16 Jahre
- Einschluß keiner anderen Klasse
Keine praktische Ausbildung und Prüfung! Es muss nur eine theoretische Prüfung abgelegt werden!
Theorie
(Eine Unterrichtsstunde entspricht jeweils 90 Minuten)
Theoretische Ausbildung
Bei Ersterwerb einer Fahrerlaubnis:
- 12 x Grundunterrichte
- 2 x Zusatzunterrichte Klasse L
Bei Erweiterung einer Fahrerlaubnis:
- 6 x Grundunterrichte
- 2 x Zusatzunterrichte Klasse L
Prüfung
Theoretische Prüfung
kann abgelegt werden:
- wenn der Prüfauftrag vorliegt
- wenn die erforderlichen Theorie-Unterrichte absolviert wurden
- frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters
Wichtig! Zur jeweiligen Prüfung muss ein gültiger Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden, sonst wird man nicht zur Prüfung zugelassen!